Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich/halbjährlich oder vierteljährlich eingezogen. Für Auszubildende, Schüler und Studenten (bis max. 25 Jahre) gilt bei entsprechendem Nachweis der ermäßigte Satz. Mitgliedsbeiträge sind aufgrund unserer anerkannten Gemeinnützigkeit steuerlich absetzbar. Dem Finanzamt reicht ein Kontoauszug als Nachweis.