Ja, ich möchte aktives Mitglied werden

Der Mitglieds­beitrag wird jährlich/halbjährlich oder vierteljährlich eingezogen. Für Auszubildende, Schüler und Studenten (bis max. 25 Jahre) gilt bei entsprechendem Nachweis der ermäßigte Satz. Mitglieds­beiträge sind aufgrund unserer anerkannten Gemein­nützig­keit steuerlich absetzbar. Dem Finanzamt reicht ein Kontoauszug als Nachweis.