12.09.2022, 08:00-16:00 Artenschutz in der BaumpflegeIn der Baumpflege wird an und in geschützten Lebensräumen gearbeitet, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Baumpflege auch beschädigt oder zerstört werden müssen. Dies ist jedoch nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Um die Möglichkeiten des Handelns in der Baumpflege auszuschöpfen, sollte der Baumpfleger die Grenzen des Gesetztes und die Verantwortung seines Handelns kennen. Inhalte - Was ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Artenschutz und dem besonderen bzw. strengen Artenschutz? - Grenzen des allgemeinen und besonderen Artenschutzes - Drohende Konsequenzen bei Missachtung der artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Unterschiede von Fahrlässigkeit und Vorsatz - Wer trägt welche Verantwortung - Vorschlag zur Einbindung des Artenschutzes in den Verfahrensablauf der Baumpflege Anmeldeschluss für die Veranstaltung ist der 05.08.2022; die Anmeldung erfolgt über die Seite des Veranstalters. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte und Landschaftsarchitekt:innen. Eine Teilnahmegebühr von 239 Euro (für FGL-Mitglieder 199 Euro) wird erhoben.

Aktionsort/Treffpunkt:
Lehr und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik e.V. (LVGA)

Website:
https://www.lvga-bb.de/bildungsangebote/seminare/veranstaltung/2234-artenschutz-in-der-baumpflege-3.html

#297 - Ausbildung/Seminare/Workshops