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Förder­möglich­keiten für Streuobst in Berlin-Brandenburg

(Letzte Aktualisierung: 25.9.2024, #1001)

  1. Vertragsnaturschutz
  2. Richtlinie natürliches Erbe und Umweltbewusstsein
  3. Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen (Kompensation)
  4. Direktzahlungen aus dem EU-Haushalt
  5. Baumpatenschaften von Äpfel & Konsorten
  6. Förderprogramm des Landkreises Barnim

Vertragsnaturschutz

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?

Erhalt und Entwick­lung gefährdeter Lebens­räume auf nicht-produktiven Flächen

Förderkriterien

Extensive Grünlandnutzung

  • einmalige jährliche Nutzung
  • kein Mulchen
  • kein chemisch-synthetischer-Dünger, keine Pflanzen­schutz­mittel
  • optional: kein Mineraldünger
  • optional: kein Gülleeinsatz
  • optional: Verzicht auf jegliche Düngung
  • optional: Verzicht auf Pflege­maßnahmen
  • optional: ein­geschränkte Grün­land­nutzung

Pflege von speziellen Biotopen

  • keine gewerbliche Nutzung
  • individuelle Verein­barungen über Mahd, oder Beweidung
Art und Höhe
  • Keine Doppel­förderungen (KULAP, LEADER, Richtlinie Natürliches Erbe und Umwelt­bewusst­sein, Kompensations­zahlungen, Ausgleichs­zahlungen für Landwirte in Natura 2000 Gebieten)
  • De-minimis-Beihilfe

Extensive Grünland­nutzung

  • mindestens 140 EUR/ha für Verzicht auf chemisch-synthetische Stickstoff­dünge­mitteln und Pflanzen­schutz­mitteln mit Option auf Vertrags­erweiterungen
  • mindestens 45 EUR/ha für ein­geschränkte Grünland­nutzung mit Option auf Vertrags­erweiterung

Pflege von speziellen Biotopen

  • individuell
  • 100 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben
Weitere Informationen

Informationen des MLUK
https://lfu.brandenburg.de/.../vertragsnaturschutz

Richtlinie natürliches Erbe und Umwelt­bewusstsein

Wer wird gefördert?

Abhängig vom Förderungs­gegenstand

Was wird gefördert?
  • Anlage, Wieder­herstellung und Ver­besserung von Streu­obst­wiesen
  • Entbuschung
Förderkriterien

Anlage, Wieder­herstellung und Verbesserung von Streu­obst­wiesen

siehe Teil D (beziehungsweise Teil II der Verwaltungsvorschrift), D 1.1 Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes gemäß GAK Rahmenplan

  • Dauerhafte Sicherung der Flächen
  • Kulisse mit hohem Naturwert
  • naturschutz­fachliche Relevanz des Projektes => positive Stellung­nahme des LfU erforderlich
  • alle Personen können gefördert werden

Entbuschung

  • einmalige Entbuschung zur Schaffung, Wieder­herstellung und Ent­wicklung von Lebens­räumen
  • Förder­berechtigte Personen sind Betriebs­inhaber mit einer land­wirt­schaftlichen Tätigkeit, andere Land­bewirtschafter, Gemeinden und gemein­nützige juristische Personen
  • Kulissen der Agrarland­schaften in Natura 200 Gebieten und Gebiete mit hohem Naturwert

Gebietskulisse

  • Das Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs
Art und Höhe

Anlage, Wieder­herstellung und Verbesserung von Streu­obst­wiesen

  • Keine Doppel­förderung (KULAP, Kompensations­maßnahmen)
  • Bagatellgrenze 5.000 EUR
  • 100 % der förder­fähigen Gesamt­ausgaben (Pflanzungen, Kultur­pflege und Schutz in den ersten drei Jahren)

Entbuschung

  • keine Doppel­förderung von Kompensations­maßnahmen
  • Bagatellgrenze 5.000 EUR
  • bis zu 100% (für Gemeinden 90 %) der förder­fähigen Gesamt­ausgaben
Weitere Informationen

Informationen des MLUK
https://mluk.brandenburg.de/.../natuerliches-erbe-und-umweltbewusstsein

Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen (Kompensation)

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?
  • NaturSchutzFonds: Pflanzung, Entwicklungs­pflege, Sanierungs­maßnahmen
  • Flächenagentur: Pflanzung mit 25-jährigem Pflege­vertrag
Förderkriterien

NaturSchutzFonds

  • keine Finanzierung von wieder­kehrenden Pflege­maßnahmen
  • dauerhafte Flächen­sicherung
  • Zweckbindungs­frist von 25 Jahren

Flächenagentur

  • keine reinen Pflege­maßnahmen
  • Pflanzung mit 25 Jahre Pflegevertrag
  • Mindest­größe 1 ha
  • Grundbuchliche Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Landes Brandenburg erforderlich
  • weitere Kriterien, u.a. Gebietskulisse => werden intern geprüft
Art und Höhe

NaturSchutzFonds

  • Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungs­fähigen Gesamt­ausgaben
  • Mindest­förderung 5.000 EUR
  • Kombination mit anderen Finanzierungs­mitteln möglich

Flächenagentur / BADC

  • Komplett­finanzierung
Weitere Informationen

NaturSchutzFonds: https://www.naturschutzfonds.de/natur-schuetzen/projektfoerderung

Förderricht­linie NaturSchutzFonds: https://www.naturschutzfonds.de/...pdf

Flächenagentur Brandenburg: https://www.flaechenagentur.de

BADC Flächen­management: http://www.badc-inkof.de

Arbeits­hilfe Betriebs­­integrierte Kompensation https://mluk.brandenburg.de...arbeitshilfe-betriebsintegrierte-kompensation

Direktzahlungen

Wer wird gefördert?

Aktive Betriebs­inhaber mit einer betrieb­lichen Mindest­größe

Was wird gefördert?

Produktions­unabhängige, flächen­bezogene Direkt­zahlungen

Förder­kriterien
  • Aktiver Betriebs­inhaber muss bei aus­schließlichem Streu­obst­anbau 8ha bewirtschaften
  • maximaler Bestand von 100 Bäumen pro Hektar
  • Greening-Verpflichtungen entfallen bei Dauer­kulturen
Art und Höhe
  • Keine Kombination mit anderen ELER finanzierten Ausgaben
  • Basisprämie: ca. 176 EUR/ha
  • Greening-Prämie: ca. 86 EUR/ha
Weitere Informationen

Informationen des MLUK:
https://mluk.brandenburg.de/.../direktzahlungen

Baumpatenschaften

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?

Äpfel & Konsorten fördert die Anschaffungskosten für die Pflanzung von Obstbäumen auf Streuobstwiesen über ein Baumpaten-Modell. Die abgeschlossenen Patenschaften werden auf die eigenen Wiesen des Vereins und die von Kooperationspartnern verteilt. Eine Garantie für eine bestimmte Menge Pflanzungen wird durch den Verein nicht übernommen.

Förder­kriterien
  • Die Streuobstwiese sollte eine Mindestgröße von 2.500 m2 / 25 Bäume haben.
  • Verein erhält Vorkaufsoption für Erntenmengen, die über den Eigenbedarf des Kooperationspartner hinausgehen (> 250kg).
  • Der Kooperationspartner wird ordentliches Vereinsmitglied.
  • Der Kooperationspartner übernimmt die laufende Pflege (z.B. Bewässerung und Mahd).
  • Optionale Nutzung der Fläche für Umweltbildungsmaßnahmen.
Art und Höhe
  • Anschaffungskosten von Obstbäumen (H 2vH, 7-8cm) inkl. Verbiss- und Wühlmausschutz für die Pflanzung auf Streuobstwiesen in Berlin und Brandenburg
  • Pflanzplanung (Anzahl, Sorten, Standorte, Terminierung)
  • Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Pflanzungen
  • Beratung und Unterstützung des Vertragspartners bei Pflegemaßnahmen in den ersten drei Jahren nach der Pflanzung, sofern der Vertragspartner diese benötigt
  • 35 EUR/Jahr pro neugepflanztem Baum bei eigener Anschaffung von Baum und Baumschutz-Material sowie selbstständiger Durchführung der Pflanzung

Zuwendungen für Baumpflanzungen und Baumpflege im Landkreis Barnim

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?

Der Landkreis bezuschusst vorrangig Baum­pflanzungen sowie ferner Schutz- und Pflegemaßnahmen an Bäumen. Maßnahmen von Kommunen und gemein­nützigen Organisationen werden gegenüber privat­nützigen Maßnahmen bevorzugt.

Förder­kriterien
  • Die Maßnahmen sind nur dann zuwendung­sfähig, wenn sie als naturschutz­fachlich sinnvoll einzuschätzen sind.
  • Eine Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Voraus­setzungen für die Pflege gegeben sind. Ferner soll der lang­fristige Erhalt der Pflanzungen, im Regelfall 25 Jahre, gewährleistet sein.
Art und Höhe
  • bei Obstbäumen (Hochstämme) => 40 EUR je Baum
  • Für Schutz- und Pflege­maßnahmen wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 80 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Weitere Informationen

https://www.barnim.de/.../zuwendungen-fuer-baumpflanzungen-und-baumpflege


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