- Vertragsnaturschutz
- Richtlinie natürliches Erbe und Umweltbewusstsein
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensation)
- Baumpatenschaften von Äpfel & Konsorten
- Agrarförderung, 1. Säule der GAP (1)
- AUKM (2), 2. Säule der GAP (1)
- Förderprogramm des Landkreises Barnim
- Baumpatenschaften in der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
Vertragsnaturschutz |
Wer wird gefördert? |
Natürliche und juristische Personen, die im Agrarsektor tätig sind |
Was wird gefördert? |
Fachgerechter Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen im Bereich extensiv genutzter Streuobstflächen: |
a. Erziehungsschnitt |
Der Erziehungsschnitt erfolgt jährlich in den ersten 10 Standjahren und ist auf den Aufbau einer stabilen Kronenstruktur ausgerichtet. | b. Erhaltungsschnitt |
Der Erhaltungsschnitt wird in den Standjahren 11 bis 20 gefördert. Durch die fachgerechte Auslichtung der Krone wird das Kronengerüst stabilisiert und erhalten sowie eine Holzverjüngung angeregt. |
c. Altbaumschnitt (Verjüngungsschnitt) | Ziel des Verjüngungsschnitts ab dem 21. Standjahr ist die fachgerechte Auslichtung der Krone durch Entfernung von kranken und abgestorbenen Ästen sowie Konkurrenztrieben. |
Fördervoraussetzungen |
|
Art und Höhe |
|
Verfahren |
Es werden in der Regel 5-Jahre Verträge abgeschlossen. Der Vertragsabschluss erfolgt im Auftrag des MLUK durch das LfU oder durch die NatPVUO. Die Zuwendungsempfangenden reichen jährlich nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Maßnahme einen formgebundenen Antrag auf Auszahlung inklusive der Maßnahmendokumentation beim LfU ein. Die Zahlung der Mittel erfolgt jährlich im Erstattungsprinzip nach Abschluss der Maßnahme. Der Antrag auf Auszahlung für die im jeweiligen Vertragsjahr fällige Fördersumme muss bis zum 15. November beim Zuwendungsgeber vorliegen. |
Weitere Informationen |
Informationen des MLUK |
Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnaturschutz Offenland im Land Brandenburg |
Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins (Teil D 1.3) |
Wer wird gefördert? |
Natürliche und juristische Personen |
Was wird gefördert? | Neuanlage und Nachpflanzung von Streuobstbeständen |
Fördervoraussetzungen |
|
Art, Höhe und Dauer der Förderung | Pauschalbetrag in Höhe von 92,00 € pro Baum für die Investition (Erwerb inkl. Anpflanzung) und Pauschalbetrag in Höhe von 65,00 € pro Baum für die 3-jährige Anwuchspflege. Beide Pauschalbeträge sind gemeinsam zu beantragen. Mindestfördersumme ist 5.000 EUR. |
Zuständige Institution und Bewerbungsfrist |
Anträge können über das Online-Antragssystem 'Internetantragstellung Projektförderung (IAP)' beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Auswahlstichtage werden auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) http://www.mluk.brandenburg.de42 und der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) http://www.ilb.de veröffentlicht. |
Weitere Informationen |
Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins |
Förderung aus Ersatzzahlungen (Kompensation) |
Wer wird gefördert? |
Alle Personen |
Was wird gefördert? |
|
Fördervoraussetzungen |
NaturSchutzFonds
Flächenagentur
|
Art und Höhe |
NaturSchutzFonds
Flächenagentur / BADC
|
Weitere Informationen |
NaturSchutzFonds: https://www.naturschutzfonds.de/natur-schuetzen/projektfoerderung Förderrichtlinie NaturSchutzFonds: https://www.naturschutzfonds.de/...pdf Flächenagentur Brandenburg: https://www.flaechenagentur.de BADC Flächenmanagement: http://www.badc-inkof.de Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation https://mluk.brandenburg.de...arbeitshilfe-betriebsintegrierte-kompensation |
Agrarförderung, 1. Säule der GAP (1) |
Wer wird gefördert? |
Aktive Betriebsinhaber mit einer betrieblichen Mindestgröße |
Was wird gefördert? |
Produktionsunabhängige, flächenbezogene Direktzahlungen |
Fördervoraussetzungen |
|
Art und Höhe |
|
Weitere Informationen |
Informationen des MLUK: |
AUKM (2), 2. Säule der GAP (1) |
Wer wird gefördert? |
Aktive Betriebsinhaber gemäß Nr. I 3 der Richtlinie (z.B. Landwirte), aber auch und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. Andere Begünstigte können Flächeneigentümer sein, die die Fläche ohne wirtschaftliches Interesse bewirtschaften. Oder Einzelpersonen und Vereine, die die Fläche auf Basis eines Pachtvertrages bewirtschaften. Bei einer Bewirtschaftung über 1 ha, muss eine Anmeldung als landwirtschaftlicher Betrieb vorliegen. Bei der Flächengröße zwischen 0,3 ha bis 1 ha muss die Anmeldung nicht vorhanden sein. |
Was wird gefördert? |
Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen: |
|
Fördervoraussetzungen |
Der Streuobstbaumbestand darf, bezogen auf die jeweilige Antragsparzelle, 40 Bäume je Hektar nicht unter- und 100 Bäume je Hektar nicht überschreiten. Fläche muss im digitalen Feldblockkataster ausgewiesen werden. |
Nicht zuwendungsfähig sind Flächen, |
|
Art und Höhe |
8,50 Euro je gepflegtem Streuobstbaum. Dazu zählen alle Obstbaumarten, nur Nachpflanzungen müssen hochstämmige Bäume sein, also mit einem Kronenansatz von über 1,8m. Der Antrag gilt für die gesamte Förderperiode (aktuell bis Ende 2027 bzw. bis 2029, da die Fördergelder 2 Jahre danach rückwirkend ausgezahlt werden). |
Zuständige Institution und Bewerbungsfrist |
Der Förderantrag ist zum 31. Dezember des Jahres vor Verpflichtungsbeginn einzureichen. Der Verpflichtungsbeginn ist der 1. Januar eines Kalenderjahres. Der Antrag ist beim zuständigen Amt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem sich der Betriebs- / Wohnsitz befindet, einzureichen: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~landwirtschaftsaemterFür Antragsteller / Antragstellerinnen, die ihren Betriebs-/Wohnsitz im Land Berlin haben, ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Frankfurt/Oder zuständig. Der Antrag wird über die Software WebClient gestellt, eine Betriebsnummer für die Nutzung der Software muss beim zuständigen Landwirtschaftsamt beantragt werden. |
Weitere Informationen |
Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen |
Informationen zum Ablauf der Antragstellung sind in der Broschüre enthalten: |
Zuwendungen für Baumpflanzungen und Baumpflege im Landkreis Barnim |
Wer wird gefördert? |
Alle Personen |
Was wird gefördert? |
Der Landkreis bezuschusst vorrangig Baumpflanzungen sowie ferner Schutz- und Pflegemaßnahmen an Bäumen. Maßnahmen von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen werden gegenüber privatnützigen Maßnahmen bevorzugt. |
Fördervoraussetzungen |
|
Art und Höhe |
|
Weitere Informationen |
https://www.barnim.de/.../zuwendungen-fuer-baumpflanzungen-und-baumpflege |
(1)GAP: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union
(1)AUKM: Rechtsrahmen für die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen