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Förder­möglich­keiten für Streuobst in Berlin-Brandenburg

(Letzte Aktualisierung: 25.11.2024, #1001)

  1. Vertragsnaturschutz
  2. Richtlinie natürliches Erbe und Umweltbewusstsein
  3. Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen (Kompensation)
  4. Baumpatenschaften von Äpfel & Konsorten
  5. Agrarförderung, 1. Säule der GAP (1)
  6. AUKM (2), 2. Säule der GAP (1)
  7. Förderprogramm des Landkreises Barnim
  8. Baumpatenschaften in der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Vertragsnaturschutz

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die im Agrarsektor tätig sind

Was wird gefördert?

Fachgerechter Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen im Bereich extensiv genutzter Streuobstflächen:

a. Erziehungsschnitt

Der Erziehungsschnitt erfolgt jährlich in den ersten 10 Standjahren und ist auf den Aufbau einer stabilen Kronenstruktur ausgerichtet.

b. Erhaltungsschnitt

Der Erhaltungsschnitt wird in den Standjahren 11 bis 20 gefördert. Durch die fachgerechte Auslichtung der Krone wird das Kronengerüst stabilisiert und erhalten sowie eine Holzverjüngung angeregt.

c. Altbaumschnitt (Verjüngungsschnitt)

Ziel des Verjüngungsschnitts ab dem 21. Standjahr ist die fachgerechte Auslichtung der Krone durch Entfernung von kranken und abgestorbenen Ästen sowie Konkurrenztrieben.

Fördervoraussetzungen
  • Gewerbliche Nutzung der Flächen ist ausgeschlossen
  • Förderung von Streuobstbeständen in Hausgärten oder auf Flurstücken mit Hausgartencharakter ist ausgeschlossen.
  • Pflege muss nach naturschutzfachlichen Vorgaben auf der Grundlage naturschutzfachlicher Konzepte bzw. Fachplanungen erfolgen.
  • Keine Doppelförderungen
Art und Höhe
  • Zuwendungsart: Projektförderung
  • Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
  • Erziehungsschnitt 20 Euro/Baum (kann jährlich gefördert werden)
  • Erhaltungsschnit 75 Euro/Baum (kann alle drei Jahre gefördert werden)
  • Altbaumschnitt 161 Euro/Baum
  • Mindestfördersumme: 250 Euro je Vertrag
Verfahren

Es werden in der Regel 5-Jahre Verträge abgeschlossen. Der Vertragsabschluss erfolgt im Auftrag des MLUK durch das LfU oder durch die NatPVUO. Die Zuwendungsempfangenden reichen jährlich nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Maßnahme einen formgebundenen Antrag auf Auszahlung inklusive der Maßnahmendokumentation beim LfU ein. Die Zahlung der Mittel erfolgt jährlich im Erstattungsprinzip nach Abschluss der Maßnahme. Der Antrag auf Auszahlung für die im jeweiligen Vertragsjahr fällige Fördersumme muss bis zum 15. November beim Zuwendungsgeber vorliegen.

Weitere Informationen

Informationen des MLUK
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/natur/vv-vertragsnaturschutz-offenland/#

Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnaturschutz Offenland im Land Brandenburg
https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/VV-Vertragsnatschutz-Offenland.pdf

Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins (Teil D 1.3)

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen

Was wird gefördert?

Neuanlage und Nachpflanzung von Streuobstbeständen

Fördervoraussetzungen
  • Nachweis des Eigentums bzw. ein Nutzungsrecht (z. B. Pacht)
  • Verwendung alter Sorten
  • Naturschutzfachliche Relevanz des Projektes => positive Stellung¬nahme des LfU erforderlich
  • Das Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert (Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz - z. B. Biosphärenreservate, Naturparks, Landschaftschutzgebiet usw.) im ländlichen Raum Brandenburgs
  • Baumdichte von max. 70 Bäumen pro Hektar darf nicht überschritten werden.
Art, Höhe und Dauer der Förderung
Pauschalbetrag in Höhe von 92,00 € pro Baum für die Investition (Erwerb inkl. Anpflanzung) und Pauschalbetrag in Höhe von 65,00 € pro Baum für die 3-jährige Anwuchspflege. Beide Pauschalbeträge sind gemeinsam zu beantragen. Mindestfördersumme ist 5.000 EUR.
Zuständige Institution und Bewerbungsfrist

Anträge können über das Online-Antragssystem 'Internetantragstellung Projektförderung (IAP)' beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Auswahlstichtage werden auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) http://www.mluk.brandenburg.de42 und der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) http://www.ilb.de veröffentlicht.

Weitere Informationen

Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/natur/natuerliches-erbe-und-umweltbewusstsein/#

Förderung aus Ersatzzahlungen (Kompensation)

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?
  • NaturSchutzFonds: Pflanzung, Entwicklungs­pflege, Sanierungs­maßnahmen
  • Flächenagentur: Pflanzung mit 25-jährigem Pflege­vertrag
  • BADC Flächen­management: Pflanzung, Entwicklungspflege
Fördervoraussetzungen

NaturSchutzFonds

  • keine Finanzierung von wieder­kehrenden Pflege­maßnahmen
  • dauerhafte Flächen­sicherung
  • Zweckbindungs­frist von 25 Jahren

Flächenagentur

  • keine reinen Pflege­maßnahmen
  • Pflanzung mit 25 Jahre Pflegevertrag
  • Mindest­größe 1 ha
  • Grundbuchliche Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Landes Brandenburg erforderlich
  • weitere Kriterien, u.a. Gebietskulisse => werden intern geprüft
Art und Höhe

NaturSchutzFonds

  • Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungs­fähigen Gesamt­ausgaben
  • Mindest­förderung 5.000 EUR
  • Kombination mit anderen Finanzierungs­mitteln möglich

Flächenagentur / BADC

  • Komplett­finanzierung
Weitere Informationen

NaturSchutzFonds: https://www.naturschutzfonds.de/natur-schuetzen/projektfoerderung

Förderricht­linie NaturSchutzFonds: https://www.naturschutzfonds.de/...pdf

Flächenagentur Brandenburg: https://www.flaechenagentur.de

BADC Flächen­management: http://www.badc-inkof.de

Arbeits­hilfe Betriebs­­integrierte Kompensation https://mluk.brandenburg.de...arbeitshilfe-betriebsintegrierte-kompensation

Agrarförderung, 1. Säule der GAP (1)

Wer wird gefördert?

Aktive Betriebs­inhaber mit einer betrieb­lichen Mindest­größe

Was wird gefördert?

Produktions­unabhängige, flächen­bezogene Direkt­zahlungen

Förder­voraussetzungen
  • Aktiver Betriebs­inhaber muss bei aus­schließlichem Streu­obst­anbau 8ha bewirtschaften
  • maximaler Bestand von 100 Bäumen pro Hektar
  • Greening-Verpflichtungen entfallen bei Dauer­kulturen
Art und Höhe
  • Keine Kombination mit anderen ELER-finanzierten Ausgaben
  • Basisprämie: ca. 176 EUR/ha
  • Greening-Prämie: ca. 86 EUR/ha
Weitere Informationen

Informationen des MLUK:
https://mluk.brandenburg.de/.../direktzahlungen

AUKM (2), 2. Säule der GAP (1)

Wer wird gefördert?

Aktive Betriebsinhaber gemäß Nr. I 3 der Richtlinie (z.B. Landwirte), aber auch und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. Andere Begünstigte können Flächeneigentümer sein, die die Fläche ohne wirtschaftliches Interesse bewirtschaften. Oder Einzelpersonen und Vereine, die die Fläche auf Basis eines Pachtvertrages bewirtschaften. Bei einer Bewirtschaftung über 1 ha, muss eine Anmeldung als landwirtschaftlicher Betrieb vorliegen. Bei der Flächengröße zwischen 0,3 ha bis 1 ha muss die Anmeldung nicht vorhanden sein.

Was wird gefördert?

Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen:

  • Erhaltungsschnitt im ersten oder zweiten Verpflichtungsjahr
  • Eine jährliche Bewirtschaftung bzw. Pflege unter und zwischen den Bäumen
Fördervoraussetzungen

Der Streuobstbaumbestand darf, bezogen auf die jeweilige Antragsparzelle, 40 Bäume je Hektar nicht unter- und 100 Bäume je Hektar nicht überschreiten. Fläche muss im digitalen Feldblockkataster ausgewiesen werden.

Nicht zuwendungsfähig sind Flächen,

  • die eine Mindestschlaggröße von 0,3 ha unterschreiten,
  • für die keine Nutzungsberechtigung (z.B. Pachtvertrag) besteht,
  • auf denen produktionseinschränkende Auflagen durch Dritte vorgegeben sind,
  • auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Art und Höhe

8,50 Euro je gepflegtem Streuobstbaum. Dazu zählen alle Obstbaumarten, nur Nachpflanzungen müssen hochstämmige Bäume sein, also mit einem Kronenansatz von über 1,8m.

Der Antrag gilt für die gesamte Förderperiode (aktuell bis Ende 2027 bzw. bis 2029, da die Fördergelder 2 Jahre danach rückwirkend ausgezahlt werden).

Zuständige Institution und Bewerbungsfrist

Der Förderantrag ist zum 31. Dezember des Jahres vor Verpflichtungsbeginn einzureichen. Der Verpflichtungsbeginn ist der 1. Januar eines Kalenderjahres.

Der Antrag ist beim zuständigen Amt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem sich der Betriebs- / Wohnsitz befindet, einzureichen: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~landwirtschaftsaemter

Für Antragsteller / Antragstellerinnen, die ihren Betriebs-/Wohnsitz im Land Berlin haben, ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Frankfurt/Oder zuständig.

Der Antrag wird über die Software WebClient gestellt, eine Betriebsnummer für die Nutzung der Software muss beim zuständigen Landwirtschaftsamt beantragt werden.

Weitere Informationen

Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Richtlinie-AUKM-Biodiversitaet-Bodenschutz.pdf

Informationen zum Ablauf der Antragstellung sind in der Broschüre enthalten:
https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/HWB-Agrarfoerderantrag-2024.pdf

Baumpatenschaften von Äpfel & Konsorten

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?

Äpfel & Konsorten fördert die Anschaffungskosten für die Pflanzung von Obstbäumen auf Streuobstwiesen über ein Baumpaten-Modell. Gebuchte Baumpatenschaften werden auf die eigenen Wiesen des Vereins und die von Kooperationspartnern verteilt. Eine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Patenschaften kann der Verein leider nicht übernehmen. Für weitere Details bitte per E-Mail Kontakt aufnehmen.

Förder­kriterien
  • Die Streuobstwiese sollte eine Mindestgröße von 2.500 m2 / 25 Bäume haben.
  • Verein erhält Vorkaufsoption für Erntenmengen, die über den Eigenbedarf des Kooperationspartner hinausgehen (> 250kg).
  • Der Kooperationspartner wird ordentliches Vereinsmitglied.
  • Der Kooperationspartner übernimmt die laufende Pflege (z.B. Bewässerung und Mahd).
  • Optionale Nutzung der Fläche für Umweltbildungsmaßnahmen.
Art und Höhe
  • Anschaffungskosten von Obstbäumen (H 2vH, 7-8cm) inkl. Verbiss- und Wühlmausschutz für die Pflanzung auf Streuobstwiesen in Berlin und Brandenburg
  • Pflanzplanung (Anzahl, Sorten, Standorte, Terminierung)
  • Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Pflanzungen
  • Beratung und Unterstützung des Vertragspartners bei Pflegemaßnahmen in den ersten drei Jahren nach der Pflanzung, sofern der Vertragspartner diese benötigt
  • 35 EUR/Jahr pro neugepflanztem Baum bei eigener Anschaffung von Baum und Baumschutz-Material sowie selbstständiger Durchführung der Pflanzung

Zuwendungen für Baumpflanzungen und Baumpflege im Landkreis Barnim

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?

Der Landkreis bezuschusst vorrangig Baum­pflanzungen sowie ferner Schutz- und Pflegemaßnahmen an Bäumen. Maßnahmen von Kommunen und gemein­nützigen Organisationen werden gegenüber privat­nützigen Maßnahmen bevorzugt.

Förder­voraussetzungen
  • Die Maßnahmen sind nur dann zuwendung­sfähig, wenn sie als naturschutz­fachlich sinnvoll einzuschätzen sind.
  • Eine Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Voraus­setzungen für die Pflege gegeben sind. Ferner soll der lang­fristige Erhalt der Pflanzungen, im Regelfall 25 Jahre, gewährleistet sein.
Art und Höhe
  • bei Obstbäumen (Hochstämme) => 40 EUR je Baum
  • Für Schutz- und Pflege­maßnahmen wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 80 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Weitere Informationen

https://www.barnim.de/.../zuwendungen-fuer-baumpflanzungen-und-baumpflege

Baumpatenschaften in der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?
Baumpatenschaften für Pflanzungen in heimischen Gärten in Fredersdorf-Vogelsdorf

Obstbäume (Halb- oder Hochstämme):
Apfel, Birne, Pflaume, Kirsche, Walnuss, weitere Arten in Absprache

Bei Bedarf kann eine Rechnung zur Pflanzung des Baumes durch eine Fachfirma, welche durch den Baumpaten beauftragt wird, bei der Gemeindeverwaltung abgerechnet werden (Maschinenausleihen werden nicht vergütet).
Art und Höhe

Die maximale Förderung pro Baum und Pflanzung beträgt 400 € netto.

Weitere Informationen

https://www.fredersdorf-vogelsdorf.de/seite/597245


(1)GAP: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union
(1)AUKM: Rechtsrahmen für die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen


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