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Förder­möglich­keiten für Streuobst in Berlin-Brandenburg

(Letzte Aktualisierung: 23.5.2023, #1001)

Leider gibt es in Brandenburg nur wenig Möglich­keiten, sich die Neuanlage oder Bewirt­schaftung einer Streuobst­wiese fördern zu lassen. Für die Bewirtschaftung greift zuerst die KULAP Förderung, allerdings in einem Umfang, die den Aufwand der Beantragung kaum lohnt. Aktuell ist zudem nur eine Verlängerung bereits bestehender KULAP-Anträge möglich.

Für Flächengrößen zwischen 2.500m2 und 15.000m2 (25 bis 150 Bäume) können Sie das Baum­paten­schafts-Programm von Äpfel & Konsorten nutzen.

Große Neupflanz­projekte lassen sich über Flächen­kompensation (z.B. Betriebs­integrierte Kompensationsmaßnahmen, die Flächenagentur Brandenburg, die BADC GmbH mit Schwerpunkt Flughafenumfeld BER oder den Naturschutzfonds Brandenburg) finanzieren. Weiterhin gibt es den Vertragsnaturschutz und Direktzahlungen aus dem EU-Haushalt für Landwirte.

Wir setzen uns seit geraumer Zeit beim Umwelt­ministerium des Landes dafür ein, verbesserte Förder­bedingungen für die Neuanlage und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen in Brandenburg zu schaffen.


1. Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Wer wird gefördert?

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb, die die Definition des aktiven Landwirts erfüllen

Was wird gefördert?
  • Pflege extensiver Obstbestände (40-100 Bäume/ha)
  • Besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland (<40 Bäume/ha)
  • Auch für 2021 ist keine Neubeantragung für das KULAP im Bereich Streuobstanbau (FP 850 = Pflege extensiver Obstbestände) möglich. Lediglich Verlängerungs- und Änderungsanträge (Stand: Nov 2020)
Förderkriterien

Pflege extensiver Obstbestände

  • Obstbaumbestand von 40-100 Bäume/ha
  • Fläche muss als förderfähige Fläche im Feldblock­kataster erfasst sein
  • Mindestgröße 0,3 ha
  • Erhaltungsschnitt im ersten oder zweiten Verpflichtungs­jahr durch Fachpersonal
  • jährlich mindestens einmalige Mahd, oder Beweidung bis 15. Juni
  • Beseitigung von Bäumen nicht zulässig. Nur Nachpflanzung von Hochstämmen (1,80 m)
  • keine Anwendung von Pflanzenschutz­mitteln, Beregnung und Melioration

Besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland

  • Nutzung mindestens einmal jährlich bis 15. Oktober
  • Räumung des Mähgutes
  • Verzicht auf mineralische Düngung
  • Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Beregnung, Melioration
  • Verzicht auf jegliche Düngung (optional)
  • ausschließliche Beweidung mit Schafen und / oder Ziegen (optional)
  • Verzicht auf jegliche Düngung (optional) und ausschließliche Beweidung mit Schafen und / oder Ziegen (optional)
  • Nutzungsbeschränkung durch spätere Nutzungs­termine (optional)
Art und Höhe

Pflege extensiver Obstbestände

  • 6,50 EUR pro Baum und Jahr
  • keine Doppelförderung für Maßnahmen mit gleichem Förderinhalt und für Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen
  • Verpflichtungszeitraum ist 5 Jahre
  • Mindestförderung von 250 EUR pro Unternehmen und Jahr

Besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland

  • mindestens 140 EUR/ha mit Option auf Vertrags­erweiterung
Weitere Informationen

Informationen des MLUK
https://mluk.brandenburg.de/...

Feldblockkataster
https://geobroker.geobasis-bb.de/...


2. Vertragsnaturschutz

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?

Erhalt und Entwick­lung gefährdeter Lebens­räume auf nicht-Produktions­flächen

Förderkriterien

Extensive Grünlandnutzung

  • einmalige jährliche Nutzung
  • kein Mulchen
  • kein chemisch-synthetischer-Dünger, keine Pflanzen­schutz­mittel
  • optional: kein Mineraldünger
  • optional: kein Gülleeinsatz
  • optional: Verzicht auf jegliche Düngung
  • optional: Verzicht auf Pflege­maßnahmen
  • optional: ein­geschränkte Grün­land­nutzung

Pflege von speziellen Biotopen

  • keine gewerbliche Nutzung
  • individuelle Verein­barungen über Mahd, oder Beweidung
Art und Höhe
  • Keine Doppel­förderungen (KULAP, LEADER, Richtlinie Natürliches Erbe und Umwelt­bewusst­sein, Kompensations­zahlungen, Ausgleichs­zahlungen für Landwirte in Natura 2000 Gebieten)
  • De-minimis-Beihilfe

Extensive Grünland­nutzung

  • mindestens 140 EUR/ha für Verzicht auf chemisch-synthetische Stickstoff­dünge­mitteln und Pflanzen­schutz­mitteln mit Option auf Vertrags­erweiterungen
  • mindestens 45 EUR/ha für ein­geschränkte Grünland­nutzung mit Option auf Vertrags­erweiterung

Pflege von speziellen Biotopen

  • individuell
  • 100 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben
Weitere Informationen

Informationen des MLUK
https://mluk.brandenburg.de/...


3. Richtlinie natürliches Erbe und Umwelt­bewusstsein

Wer wird gefördert?

Abhängig vom Förderungs­gegenstand

Was wird gefördert?
  • Anlage, Wieder­herstellung und Ver­besserung von Streu­obst­wiesen
  • Entbuschung
Förderkriterien

Anlage, Wieder­herstellung und Verbesserung von Streu­obst­wiesen

siehe Teil D (beziehungsweise Teil II der Verwaltungsvorschrift), D 1.1 Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes gemäß GAK Rahmenplan

  • Dauerhafte Sicherung der Flächen
  • Kulisse mit hohem Naturwert
  • naturschutz­fachliche Relevanz des Projektes => positive Stellung­nahme des LfU erforderlich
  • alle Personen können gefördert werden

Entbuschung

  • einmalige Entbuschung zur Schaffung, Wieder­herstellung und Ent­wicklung von Lebens­räumen
  • Förder­berechtigte Personen sind Betriebs­inhaber mit einer land­wirt­schaftlichen Tätigkeit, andere Land­bewirtschafter, Gemeinden und gemein­nützige juristische Personen
  • Kulissen der Agrarland­schaften in Natura 200 Gebieten und Gebiete mit hohem Naturwert

Gebietskulisse

  • Das Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs
Art und Höhe

Anlage, Wieder­herstellung und Verbesserung von Streu­obst­wiesen

  • Keine Doppel­förderung (KULAP, Kompensations­maßnahmen)
  • Bagatellgrenze 5.000 EUR
  • 100 % der förder­fähigen Gesamt­ausgaben (Pflanzungen, Kultur­pflege und Schutz in den ersten drei Jahren)

Entbuschung

  • keine Doppel­förderung von Kompensations­maßnahmen
  • Bagatellgrenze 5.000 EUR
  • bis zu 100% (für Gemeinden 90 %) der förder­fähigen Gesamt­ausgaben
Wichtige Hinweise

Die nächste Förderperiode beginnt 2023. Es ist aber derzeit noch nicht abzusehen, wann der nächste Antragszeitraum sein wird. Der Antragszeitraum wird auf den Internetseiten des MLUK und der ILB „natürliches Erbe“ bekannt gegeben. Für die nächste Förderperiode gelten dann auch eine neue Richtlinie und aktualisierte Formulare, die auf den genannten Internetseiten veröffentlicht werden. (Stand: 28.10.2022)

Weitere Informationen

Informationen des MLUK
https://mluk.brandenburg.de/...


4. Finanzierung als Ausgleichs- und Ersatz­maßnahme (Kompensation)

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?
  • NaturSchutzFonds: Pflanzung, Entwicklungs­pflege, Sanierungs­maßnahmen
  • Flächenagentur: Pflanzung mit 25-jährigem Pflege­vertrag
Förderkriterien

NaturSchutzFonds

  • keine Finanzierung von wieder­kehrenden Pflege­maßnahmen
  • dauerhafte Flächen­sicherung
  • Zweckbindungs­frist von 25 Jahren

Flächenagentur

  • keine reinen Pflege­maßnahmen
  • Pflanzung mit 25 Jahre Pflegevertrag
  • Mindest­größe 1 ha
  • Grundbuchliche Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Landes Brandenburg erforderlich
  • weitere Kriterien, u.a. Gebietskulisse => werden intern geprüft
Art und Höhe

NaturSchutzFonds

  • Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungs­fähigen Gesamt­ausgaben
  • Mindest­förderung 5.000 EUR
  • Kombination mit anderen Finanzierungs­mitteln möglich

Flächenagentur / BADC

  • Komplett­finanzierung
Weitere Informationen

NaturSchutzFonds: https://www.naturschutzfonds.de/natur-schuetzen/projektfoerderung

Förderricht­linie NaturSchutzFonds: https://www.naturschutzfonds.de/...pdf

Flächenagentur Brandenburg: https://www.flaechenagentur.de

BADC Flächen­management: http://www.badc-inkof.de

Arbeits­hilfe Betriebs­­integrierte Kompensation (PDF) https://www.google.com...Z6VGf

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (PDF) https://www.google.com...y219F


5. Direktzahlungen

Wer wird gefördert?

Aktive Betriebs­inhaber mit einer betrieb­lichen Mindest­größe

Was wird gefördert?

Produktions­unabhängige, flächen­bezogene Direkt­zahlungen

Förder­kriterien
  • Aktiver Betriebs­inhaber muss bei aus­schließlichem Streu­obst­anbau 8ha bewirtschaften
  • maximaler Bestand von 100 Bäumen pro Hektar
  • Greening-Verpflichtungen entfallen bei Dauer­kulturen
Art und Höhe
  • Keine Kombination mit anderen ELER finanzierten Ausgaben
  • Basisprämie: ca. 176 EUR/ha
  • Greening-Prämie: ca. 86 EUR/ha
Weitere Informationen

Informationen des MLUK:
https://mluk.brandenburg.de/...


6. Förderung über Baumpatenschaften

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?

Äpfel & Konsorten fördert die Anschaffungskosten für die Pflanzung von Obstbäumen auf Streuobstwiesen über ein Baumpaten-Modell. Die abgeschlossenen Patenschaften werden auf die eigenen Wiesen des Vereins und die von Kooperationspartnern verteilt. Eine Garantie für eine bestimmte Menge Pflanzungen wird durch den Verein nicht übernommen.

Die Einnahmen aus Baumpatenschaften sind im Moment komplett verplant. Weitere Projekte können wir deshalb im Moment nicht fördern. (Stand: Mai 2023)

Förder­kriterien
  • Die Streuobstwiese sollte eine Mindestgröße von 2.500 m2 / 25 Bäume haben.
  • Verein erhält Vorkaufsoption für Erntenmengen, die über den Eigenbedarf des Kooperationspartner hinausgehen (> 250kg).
  • Der Kooperationspartner wird ordentliches Vereinsmitglied.
  • Der Kooperationspartner übernimmt die laufende Pflege (z.B. Bewässerung und Mahd).
  • Optionale Nutzung der Fläche für Umweltbildungsmaßnahmen.
Art und Höhe
  • Anschaffungskosten von Obstbäumen (H 2vH, 7-8cm) inkl. Verbiss- und Wühlmausschutz für die Pflanzung auf Streuobstwiesen in Berlin und Brandenburg
  • Pflanzplanung (Anzahl, Sorten, Standorte, Terminierung)
  • Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Pflanzungen
  • Beratung und Unterstützung des Vertragspartners bei Pflegemaßnahmen in den ersten drei Jahren nach der Pflanzung, sofern der Vertragspartner diese benötigt
  • 35 EUR/Jahr pro neugepflanztem Baum bei eigener Anschaffung von Baum und Baumschutz-Material sowie selbstständiger Durchführung der Pflanzung
Weitere Informationen

⭳ Muster Kooperationsvertrag zum Download (PDF)


7. Zuwendungen für Baumpflanzungen und Baumpflege im Landkreis Barnim

Wer wird gefördert?

Alle Personen

Was wird gefördert?

Der Landkreis bezuschusst vorrangig Baum­pflanzungen sowie ferner Schutz- und Pflegemaßnahmen an Bäumen. Maßnahmen von Kommunen und gemein­nützigen Organisationen werden gegenüber privat­nützigen Maßnahmen bevorzugt.

Förder­kriterien
  • Die Maßnahmen sind nur dann zuwendung­sfähig, wenn sie als naturschutz­fachlich sinnvoll einzuschätzen sind.
  • Eine Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Voraus­setzungen für die Pflege gegeben sind. Ferner soll der lang­fristige Erhalt der Pflanzungen, im Regelfall 25 Jahre, gewährleistet sein.
Art und Höhe
  • bei Obstbäumen (Hochstämme) => 40 EUR je Baum
  • Für Schutz- und Pflege­maßnahmen wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 80 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Weitere Informationen

https://www.barnim.de/.../zuwendungen-fuer-baumpflanzungen-und-baumpflege


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