Leider gibt es in Brandenburg nur wenig Möglichkeiten, sich die Neuanlage oder Bewirtschaftung einer Streuobstwiese fördern zu lassen. Für die Bewirtschaftung greift zuerst die KULAP Förderung, allerdings in einem Umfang, die den Aufwand der Beantragung kaum lohnt. Aktuell ist zudem nur eine Verlängerung bereits bestehender KULAP-Anträge möglich.
Für Flächengrößen zwischen 2.500m2 und 15.000m2 (25 bis 150 Bäume) können Sie das Baumpatenschafts-Programm von Äpfel & Konsorten nutzen.
Große Neupflanzprojekte lassen sich über Flächenkompensation (z.B. Betriebsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, die Flächenagentur Brandenburg, die BADC GmbH mit Schwerpunkt Flughafenumfeld BER oder den Naturschutzfonds Brandenburg) finanzieren. Weiterhin gibt es den Vertragsnaturschutz und Direktzahlungen aus dem EU-Haushalt für Landwirte.
Wir setzen uns seit geraumer Zeit beim Umweltministerium des Landes dafür ein, verbesserte Förderbedingungen für die Neuanlage und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen in Brandenburg zu schaffen.
1. Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Wer wird gefördert? |
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb, die die Definition des aktiven Landwirts erfüllen |
Was wird gefördert? |
- Pflege extensiver Obstbestände (40-100 Bäume/ha)
- Besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland (<40 Bäume/ha)
- Auch für 2021 ist keine Neubeantragung für das KULAP im Bereich Streuobstanbau (FP 850 = Pflege extensiver Obstbestände) möglich. Lediglich Verlängerungs- und Änderungsanträge (Stand: Nov 2020)
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Förderkriterien |
Pflege extensiver Obstbestände
- Obstbaumbestand von 40-100 Bäume/ha
- Fläche muss als förderfähige Fläche im Feldblockkataster erfasst sein
- Mindestgröße 0,3 ha
- Erhaltungsschnitt im ersten oder zweiten Verpflichtungsjahr durch Fachpersonal
- jährlich mindestens einmalige Mahd, oder Beweidung bis 15. Juni
- Beseitigung von Bäumen nicht zulässig. Nur Nachpflanzung von Hochstämmen (1,80 m)
- keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Beregnung und Melioration
Besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland
- Nutzung mindestens einmal jährlich bis 15. Oktober
- Räumung des Mähgutes
- Verzicht auf mineralische Düngung
- Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Beregnung, Melioration
- Verzicht auf jegliche Düngung (optional)
- ausschließliche Beweidung mit Schafen und / oder Ziegen (optional)
- Verzicht auf jegliche Düngung (optional) und ausschließliche Beweidung mit Schafen und / oder Ziegen (optional)
- Nutzungsbeschränkung durch spätere Nutzungstermine (optional)
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Art und Höhe |
Pflege extensiver Obstbestände
- 6,50 EUR pro Baum und Jahr
- keine Doppelförderung für Maßnahmen mit gleichem Förderinhalt und für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Verpflichtungszeitraum ist 5 Jahre
- Mindestförderung von 250 EUR pro Unternehmen und Jahr
Besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland
- mindestens 140 EUR/ha mit Option auf Vertragserweiterung
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Weitere Informationen |
Informationen des MLUK https://mluk.brandenburg.de/...
Feldblockkataster https://geobroker.geobasis-bb.de/...
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2. Vertragsnaturschutz
Wer wird gefördert? |
Alle Personen |
Was wird gefördert? |
Erhalt und Entwicklung gefährdeter Lebensräume auf nicht-Produktionsflächen |
Förderkriterien |
Extensive Grünlandnutzung
- einmalige jährliche Nutzung
- kein Mulchen
- kein chemisch-synthetischer-Dünger, keine Pflanzenschutzmittel
- optional: kein Mineraldünger
- optional: kein Gülleeinsatz
- optional: Verzicht auf jegliche Düngung
- optional: Verzicht auf Pflegemaßnahmen
- optional: eingeschränkte Grünlandnutzung
Pflege von speziellen Biotopen
- keine gewerbliche Nutzung
- individuelle Vereinbarungen über Mahd, oder Beweidung
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Art und Höhe |
- Keine Doppelförderungen (KULAP, LEADER, Richtlinie Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein, Kompensationszahlungen, Ausgleichszahlungen für Landwirte in Natura 2000 Gebieten)
- De-minimis-Beihilfe
Extensive Grünlandnutzung
- mindestens 140 EUR/ha für Verzicht auf chemisch-synthetische Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln mit Option auf Vertragserweiterungen
- mindestens 45 EUR/ha für eingeschränkte Grünlandnutzung mit Option auf Vertragserweiterung
Pflege von speziellen Biotopen
- individuell
- 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
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Weitere Informationen |
Informationen des MLUK https://mluk.brandenburg.de/...
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3. Richtlinie natürliches Erbe und Umweltbewusstsein
Wer wird gefördert? |
Abhängig vom Förderungsgegenstand |
Was wird gefördert? |
- Anlage, Wiederherstellung und Verbesserung von Streuobstwiesen
- Entbuschung
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Förderkriterien |
Anlage, Wiederherstellung und Verbesserung von Streuobstwiesen
siehe Teil D (beziehungsweise Teil II der Verwaltungsvorschrift), D 1.1 Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes gemäß GAK Rahmenplan
- Dauerhafte Sicherung der Flächen
- Kulisse mit hohem Naturwert
- naturschutzfachliche Relevanz des Projektes => positive Stellungnahme des LfU erforderlich
- alle Personen können gefördert werden
Entbuschung
- einmalige Entbuschung zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen
- Förderberechtigte Personen sind Betriebsinhaber mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit, andere Landbewirtschafter, Gemeinden und gemeinnützige juristische Personen
- Kulissen der Agrarlandschaften in Natura 200 Gebieten und Gebiete mit hohem Naturwert
Gebietskulisse
- Das Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs
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Art und Höhe |
Anlage, Wiederherstellung und Verbesserung von Streuobstwiesen
- Keine Doppelförderung (KULAP, Kompensationsmaßnahmen)
- Bagatellgrenze 5.000 EUR
- 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben (Pflanzungen, Kulturpflege und Schutz in den ersten drei Jahren)
Entbuschung
- keine Doppelförderung von Kompensationsmaßnahmen
- Bagatellgrenze 5.000 EUR
- bis zu 100% (für Gemeinden 90 %) der förderfähigen Gesamtausgaben
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Wichtige Hinweise |
Die nächste Förderperiode beginnt 2023. Es ist aber derzeit noch nicht abzusehen, wann der nächste Antragszeitraum sein wird. Der Antragszeitraum wird auf den Internetseiten des MLUK und der ILB „natürliches Erbe“ bekannt gegeben. Für die nächste Förderperiode gelten dann auch eine neue Richtlinie und aktualisierte Formulare, die auf den genannten Internetseiten veröffentlicht werden. (Stand: 28.10.2022) |
Weitere Informationen |
Informationen des MLUK https://mluk.brandenburg.de/...
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4. Finanzierung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme (Kompensation)
Wer wird gefördert? |
Alle Personen |
Was wird gefördert? |
- NaturSchutzFonds: Pflanzung, Entwicklungspflege, Sanierungsmaßnahmen
- Flächenagentur: Pflanzung mit 25-jährigem Pflegevertrag
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Förderkriterien |
NaturSchutzFonds
- keine Finanzierung von wiederkehrenden Pflegemaßnahmen
- dauerhafte Flächensicherung
- Zweckbindungsfrist von 25 Jahren
Flächenagentur
- keine reinen Pflegemaßnahmen
- Pflanzung mit 25 Jahre Pflegevertrag
- Mindestgröße 1 ha
- Grundbuchliche Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Landes Brandenburg erforderlich
- weitere Kriterien, u.a. Gebietskulisse => werden intern geprüft
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Art und Höhe |
NaturSchutzFonds
- Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Mindestförderung 5.000 EUR
- Kombination mit anderen Finanzierungsmitteln möglich
Flächenagentur / BADC
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Weitere Informationen |
NaturSchutzFonds:
https://www.naturschutzfonds.de/natur-schuetzen/projektfoerderung
Förderrichtlinie NaturSchutzFonds:
https://www.naturschutzfonds.de/...pdf
Flächenagentur Brandenburg:
https://www.flaechenagentur.de
BADC Flächenmanagement:
http://www.badc-inkof.de
Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation (PDF)
https://www.google.com...Z6VGf
Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (PDF)
https://www.google.com...y219F
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5. Direktzahlungen
Wer wird gefördert? |
Aktive Betriebsinhaber mit einer betrieblichen Mindestgröße |
Was wird gefördert? |
Produktionsunabhängige, flächenbezogene Direktzahlungen
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Förderkriterien |
- Aktiver Betriebsinhaber muss bei ausschließlichem Streuobstanbau 8ha bewirtschaften
- maximaler Bestand von 100 Bäumen pro Hektar
- Greening-Verpflichtungen entfallen bei Dauerkulturen
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Art und Höhe |
- Keine Kombination mit anderen ELER finanzierten Ausgaben
- Basisprämie: ca. 176 EUR/ha
- Greening-Prämie: ca. 86 EUR/ha
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Weitere Informationen |
Informationen des MLUK: https://mluk.brandenburg.de/... |
6. Förderung über Baumpatenschaften
Wer wird gefördert? |
Alle Personen |
Was wird gefördert? |
Äpfel & Konsorten fördert die Anschaffungskosten für die Pflanzung von Obstbäumen auf Streuobstwiesen über ein Baumpaten-Modell. Die abgeschlossenen Patenschaften werden auf die eigenen Wiesen des Vereins und die von Kooperationspartnern verteilt. Eine Garantie für eine bestimmte Menge Pflanzungen wird durch den Verein nicht übernommen.
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Förderkriterien |
- Die Streuobstwiese sollte eine Mindestgröße von 2.500 m2 / 25 Bäume haben.
- Verein erhält Vorkaufsoption für Erntenmengen, die über den Eigenbedarf des Kooperationspartner hinausgehen (> 250kg).
- Der Kooperationspartner wird ordentliches Vereinsmitglied.
- Der Kooperationspartner übernimmt die laufende Pflege (z.B. Bewässerung und Mahd).
- Optionale Nutzung der Fläche für Umweltbildungsmaßnahmen.
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Art und Höhe |
- Anschaffungskosten von Obstbäumen (H 2vH, 7-8cm) inkl. Verbiss- und Wühlmausschutz für die Pflanzung auf Streuobstwiesen in Berlin und Brandenburg
- Pflanzplanung (Anzahl, Sorten, Standorte, Terminierung)
- Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Pflanzungen
- Beratung und Unterstützung des Vertragspartners bei Pflegemaßnahmen in den ersten drei Jahren nach der Pflanzung, sofern der Vertragspartner diese benötigt
- 35 EUR/Jahr pro neugepflanztem Baum bei eigener Anschaffung von Baum und Baumschutz-Material sowie selbstständiger Durchführung der Pflanzung
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Weitere Informationen |
⭳ Muster Kooperationsvertrag zum Download (PDF) |
7. Zuwendungen für Baumpflanzungen und Baumpflege im Landkreis Barnim
Wer wird gefördert? |
Alle Personen |
Was wird gefördert? |
Der Landkreis bezuschusst vorrangig Baumpflanzungen sowie ferner Schutz- und Pflegemaßnahmen an Bäumen. Maßnahmen von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen werden gegenüber privatnützigen Maßnahmen bevorzugt.
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Förderkriterien |
- Die Maßnahmen sind nur dann zuwendungsfähig, wenn sie als naturschutzfachlich sinnvoll einzuschätzen sind.
- Eine Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Voraussetzungen für die Pflege gegeben sind. Ferner soll der langfristige Erhalt der Pflanzungen, im Regelfall 25 Jahre, gewährleistet sein.
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Art und Höhe |
- bei Obstbäumen (Hochstämme) => 40 EUR je Baum
- Für Schutz- und Pflegemaßnahmen wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 80 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
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Weitere Informationen |
https://www.barnim.de/.../zuwendungen-fuer-baumpflanzungen-und-baumpflege
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