Nach 5 Jahren Nutzung einer als Ackerland ausgewiesenen Fläche als Streuobstwiese wird diese Fläche als Dauergrünland eingestuft. Eine Rückumwandlung in Ackerfläche ist danach nur mit Genehmigung möglich. Weitere Infos dazu finden sich z.B. auf den Seiten des Umweltbundesamts: https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/gruenlandumbruch#gefahrdung-des-grunlands