Wald darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden: Die Waldumwandlung kann genehmigt werden, wenn die neue Nutzungsart für das Gemeinwohl von größerer Bedeutung ist als der Wald. Es dürfen keine nachteiligen Umweltauswirkungen entstehen. Kann die Waldumwandlung genehmigt werden, sind verlorengehende Waldfunktionen auszugleichen. Dies geschieht meist durch die Aufforstungen von Flächen die bislang kein Wald sind. Das Forstamt kann Ihnen Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit und ggf. zum Kompensationsumfang geben. Weitere Infos unter: https://forst.brandenburg.de/lfb/de/themen/aufgaben-forstbehoerde/umwandlung-von-wald/