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Darf man auf ausgewiesenem Grünland eine Streuobstwiese pflanzen?

(Letzte Aktualisierung: 4.7.2022, #6021)

Die Pflanzung von Streuobstgehölzen auf Grünland in Brandenburg ist grundsätzlich gestattet. Durch die neue Gehölzschicht wird das Grünland biotopisch aufgewertet. Die Grünlandschicht von Streuobstwiesen wird ja traditionell nur extensiv genutzt (Beweidung, zweijährliche Mahd). Es gibt deshalb keine negativen Auswirkungen im Sinne eines Grünlandumbruchs. Vor der Pflanzung der neuen Obstbäume ist es trotzdem ratsam, mit dem Landwirtschaftsamt Rücksprache zu halten, um zu prüfen, welche Nutzungsart für den Schlag gilt und ob es irgendwelche weiteren Verpflichtungen zu beachten gibt (z.B. durch Förderungen). Bei besonderen Biotopen (z.B. Feuchtwiesen, Moorflächen) sollte ebenfalls gesondert angefragt werden.


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